Meinen Jahresabschluss macht mein Steuerberater!

Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen

Der Jahresabschluss, die Krone der Finanzbuchhaltung! Unsere Spezialisten Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung arbeiten eng zusammen, damit alle Informationen, die uns von unseren Mandanten erreichen, umgesetzt werden. Darüber hinaus erreichen wir durch die Trennung von laufender Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses eine zusätzliche interne Überprüfung unserer Arbeitsergebnisse.

Jahresabschlüsse erstellen wir nach den Standards der Bundessteuerberaterkammer abhängig vom Grad der Beurteilung der Buchhaltungsunterlagen:

  • mit umfassenden Beurteilungen,
  • mit Plausibilitätsbeurteilungen oder
  • ohne Beurteilungen.

Ihren Jahresabschluss erstellen wir als Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung mit oder ohne Anhang oder als Einnahmen-Überschussrechnung. Was wir Ihnen hier anbieten, richtet sich danach, was das Gesetz erfordert, was wirtschaftlich vernünftig ist und, besonders wichtig, was steuerlich am günstigsten ist.

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Feststellungserklärung

Diese jährlich wiederkehrenden Steuererklärungen erstellen wir für Sie zusammen mit Ihrem Jahresabschluss und erledigen die elektronische Übermittlung an die Finanzbehörden.
Und wenn Sie aus einer Kapitalgesellschaft ausschütten möchten, machen wir für Sie gern die

  • Kapitalertragsteueranmeldung